PRODUKTUMFANG LEITFADEN

Welche Modeprodukte brauchen einen EU Digital Product Passport?

Veröffentlicht 24.09.2026 · Lesezeit ~4 Min · von Lior Gabriel Graetz · LG Fashion Labs

Ein Textilprodukt braucht einen EU Digital Product Passport, wenn es sich um ein fertiges Kleidungsstück aus mindestens 80% Textilfasern nach Gewicht handelt, es in eine der zehn Bekleidungskategorien fällt, die die eigene Vorstudie der Europäischen Kommission bereits kartiert hat, und es nicht auf einer kurzen Liste expliziter Ausnahmen steht. Das ist der Arbeits-Anwendungsbereich hinter dem ersten delegierten Rechtsakt für Textilien, direkt abgeleitet aus einer Studie des Joint Research Centre (JRC), veröffentlicht am 13. Mai 2026 — noch kein geltendes Recht, aber das konkreteste Signal, das heute verfügbar ist.

Dieser Leitfaden führt genau durch, was dazugehört, was ausgeschlossen ist und was noch offen ist — mit konkreten Beispielen zu jedem Punkt.

1. Der Anwendungsbereichstest: 80% Textilfasern, nur fertige Produkte

Zwei Bedingungen definieren den Anwendungsbereich, beide aus der JRC-Vorstudie, die ihren Schwellenwert ausdrücklich an der bestehenden EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 ausrichtet:

Alles Folgende setzt voraus, dass beide Bedingungen bereits erfüllt sind.

2. Die 10 Kategorien im Anwendungsbereich

Die JRC-Studie definiert zehn Textilbekleidungskategorien als im Anwendungsbereich des ersten delegierten Rechtsakts:

  1. 01T-Shirts — Unterhemden, Tanktops, Polohemden
  2. 02Hemden und Blusen — langärmelige Hemden, Base-Layer-Shirts
  3. 03Pullover und Midlayer — Pullover, Strickjacken, Hoodies
  4. 04Jacken und Mäntel — Blazer, Parkas, Regenjacken
  5. 05Hosen und Shorts — Jeans, Sporthosen, Caprihosen
  6. 06Kleider, Röcke und Overalls — Wickelkleider, Einteiler
  7. 07Leggings, Strümpfe, Strumpfhosen und Socken — Nylonstrumpfhosen, Kniestrümpfe
  8. 08Unterwäsche — Boxershorts, Slips, BHs, Shapewear
  9. 09Bademode — Bikinis, Boardshorts
  10. 10Textile Bekleidungsaccessoires — Mützen, Schals, Gürtel, Handschuhe

Auch technische Bekleidung zählt dazu: Arbeitskleidung und Sportbekleidung fallen in den Anwendungsbereich, solange es sich um echte Textilbekleidung handelt und sie nicht auf der Ausschlussliste unten landet.

3. Was ausgeschlossen ist — und warum

Fünf Kategorien sind ausdrücklich ausgeschlossen, weil jede von ihnen anderweitig reguliert ist oder sich in ihrer Funktion zu stark von gewöhnlicher Bekleidung unterscheidet:

Eine Klarstellung, die man kennen sollte und die die JRC-Studie ausdrücklich festhält: Ein RFID-, NFC- oder UHF-Chip, der lediglich zum Tragen des DPP selbst angebracht wird, macht ein Kleidungsstück nicht zu einem „E-Textil". Die Ausnahme betrifft die eigene Funktion des Kleidungsstücks, nicht die Technologie, die seinen Pass trägt.

4. Noch offen: die Grauzone

Von dieser Studie noch nicht erfasst

Schuhe, Heimtextilien, individuell gefertigte und Upcycling-Bekleidung

Das heißt aber nicht, dass gar nichts dazu vorliegt: Eine separate, breiter angelegte JRC-„Vorstudie zu Textilprodukten" (Produktgruppe 467) deckt bereits das weitere Textiluniversum ab, aus dem Bekleidung als vorrangige Untergruppe herausgelöst wurde. Diese Studie befindet sich derzeit in ihrem dritten Meilenstein (Dezember 2025); ein vierter Meilenstein, der ausdrücklich die „in den Digital Product Passport aufzunehmenden Elemente" behandelt, ist vorgesehen, aber noch nicht terminiert.

5. Was das für Ihre Marke bedeutet

Wenn Ihr Sortiment den zehn Kategorien oben entspricht, planen Sie so, als würden DPP-Pflichten gelten, sobald der delegierte Rechtsakt für Textilien vorliegt. Besteht Ihr Sortiment überwiegend aus Schuhen, Heimtextilien oder echten Smart- bzw. technischen Kleidungsstücken auf der Ausschlussliste, gehen Sie nicht davon aus, dass Sie von dieser spezifischen Studie erfasst sind — aber gehen Sie ebenso wenig davon aus, dauerhaft ausgenommen zu sein, da sich der Anwendungsbereich des Arbeitsplans über aufeinanderfolgende Aktualisierungen eher ausweitet als schrumpft.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt der EU Digital Product Passport auch für Schuhe? +
Noch nicht, und jedenfalls nicht durch diese spezifische Studie. Schuhe fallen unter dieselbe Rubrik „Textilien" im ESPR-Arbeitsplan der Kommission, sind aber von der JRC-Vorstudie zu Textilbekleidung vom 13. Mai 2026 nicht erfasst — ihr eigener Anwendungsbereich und Zeitplan sind noch nicht durch einen delegierten Rechtsakt festgelegt.
Muss ein Stoff- oder Garnlieferant einen Digital Product Passport erstellen? +
Nein. Die JRC-Vorstudie beschränkt die vorgeschlagene DPP-Pflicht ausdrücklich auf fertige Textilbekleidungsprodukte. Zwischenprodukte wie Stoffe, Garne und Fasern sind ausgenommen, auch wenn ihre Daten weiterhin in den DPP des fertigen Kleidungsstücks einfließen müssen.
Macht ein RFID- oder NFC-Chip ein Kleidungsstück zu einem ausgeschlossenen „E-Textil"? +
Nein. Die JRC-Studie stellt ausdrücklich klar, dass die Verwendung von UHF, RFID oder NFC als eigener Datenträger des DPP ein Produkt nicht zu einem E-Textil macht. Die Ausnahme betrifft die Funktion des Kleidungsstücks, nicht seinen Datenträger.
Wo liegt der genaue Schwellenwert für ein „Textilprodukt" in diesem Anwendungsbereich? +
Bei mindestens 80% Textilfasern nach Gewicht — ein Schwellenwert, den die JRC-Studie ausdrücklich an der bestehenden EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 ausrichtet.