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ESPR Mode-Compliance: Was EU-Modemarken jetzt wissen müssen

Veröffentlicht 13.04.2026 · Lesezeit ~8 Min · von Lior Gabriel Graetz · LG Fashion Labs

Im Juli 2024 trat die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) in Kraft — die umfassendste Reform der EU-Produktregulierung seit zwei Jahrzehnten. Sie ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie, erweitert deren Anwendungsbereich von Energieprodukten auf nahezu alle physischen Güter und bildet die rechtliche Grundlage für den Digitalen Produktpass, das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien sowie verbindliche Designanforderungen für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.

Im April 2025 verabschiedete die Europäische Kommission den ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 und bestätigte Textilien als prioritäre Produktkategorie. Die ESPR-Compliance betrifft damit alle Modemarken auf dem EU-Markt: Die Branche steht am Anfang eines Regimes, das tiefer in Designentscheidungen, Lieferantenwahl und Produktionsdaten eingreift als alle bisherigen EU-Regulierungen für diesen Sektor.

Dieser Leitfaden erklärt, was die ESPR ist, welche Bestimmungen für Modemarken konkret gelten, welcher Zeitplan einzuhalten ist und welche Risiken bei Nicht-Einhaltung bestehen.

1. Was ist die ESPR?

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) ist die EU-Verordnung 2024/1781. Sie wurde am 13. Juni 2024 angenommen und trat am 18. Juli 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, die ursprünglich nur energieverbrauchsrelevante Produkte regulierte.

Die ESPR verfolgt vier zentrale Ziele: Verlängerung der Produktlebensdauer, Erhöhung der Materialeffizienz, Erleichterung von Reparatur und Wiederverwendung sowie Verbesserung der Recyclingfähigkeit.

Anders als die alte Richtlinie ist die ESPR direkt anwendbar — sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sobald ein produktgruppenspezifischer delegierter Rechtsakt anwendbar wird, gelten die Anforderungen für alle Hersteller, Importeure und Händler in allen 27 Mitgliedsstaaten zeitgleich.

Die Verordnung selbst legt den Rahmen fest. Die konkreten Anforderungen pro Produktkategorie — Materialien, Reparaturanforderungen, Datenpunkte, Schwellenwerte — werden in delegierten Rechtsakten definiert. Für Textilien wird dieser delegierte Rechtsakt für 2027 erwartet; ein Kommissionsvorschlag ist bereits Ende 2026 möglich.

2. ESPR und DPP: Worin besteht der Unterschied?

Die beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet — fälschlicherweise. Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein einzelnes Instrument, das durch die ESPR eingeführt wird. Die ESPR umfasst weit mehr. Fünf zentrale Komponenten betreffen Textilien:

Erstens — verbindliche Designanforderungen. Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit. Die Kommission kann etwa Mindestlebensdauern, Anforderungen an bestimmte Faserblends oder Mindestanteile recycelter Materialien vorschreiben.

Zweitens — der Digitale Produktpass (DPP). Maschinenlesbare Produktdatensätze mit verifizierbaren Informationen zu Materialien, Lieferkette, Compliance und Kreislauffähigkeit, abrufbar über einen Datenträger am Produkt.

Drittens — das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien. Ab dem 19. Juli 2026 ist es großen Unternehmen verboten, unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe zu vernichten. Mittlere Unternehmen folgen ab dem 19. Juli 2030; Klein- und Mikrounternehmen sind dauerhaft ausgenommen. Die zulässigen Ausnahmen hat die Kommission am 9. Februar 2026 in einer delegierten Verordnung festgelegt (veröffentlicht im Amtsblatt am 22. April 2026). Bereits heute gilt: Große Unternehmen müssen nach Art. 24 ESPR offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren — erstmals für das Geschäftsjahr 2025; ab dem 2. März 2027 gilt dafür das standardisierte Format der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2.

Viertens — erweiterte Marktüberwachung. Mitgliedsstaaten müssen die Compliance aktiv überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Vertriebsstopps, Importverbote und die Veröffentlichung nicht-konformer Marken.

Fünftens — Transparenzpflichten gegenüber Konsumenten. Bestimmte Informationen müssen vor dem Kauf zugänglich sein — etwa Reparierbarkeitsangaben oder Haltbarkeitsinformationen.

Der DPP ist damit eine von fünf zentralen Komponenten der ESPR — aber nicht die einzige. Eine Marke, die nur am DPP arbeitet und die Designanforderungen ignoriert, ist nicht ESPR-konform.

3. Welche Modeprodukte fallen unter die ESPR?

Die ESPR gilt grundsätzlich für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt. Ausgenommen sind u. a. Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel sowie lebende Pflanzen und Tiere.

Für die Modeindustrie heißt das: Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Accessoires, Heimtextilien und Sportbekleidung fallen unter die Verordnung. Die genaue Abgrenzung der vom Textil-Rechtsakt erfassten Produkte legt der delegierte Rechtsakt fest — die EU-Textilstrategie (März 2022) verwendet eine breite Definition.

Es gibt keine Umsatz- oder Größenausnahme für den DPP und die Designanforderungen. Eine Mikrobrand mit 200.000 Euro Jahresumsatz unterliegt denselben Anforderungen wie ein internationaler Konzern. Die einzige größenbezogene Erleichterung betrifft das Vernichtungsverbot (Klein- und Mikrounternehmen ausgenommen, mittlere Unternehmen erst ab 2030).

Wichtig: Die ESPR gilt für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden — unabhängig vom Produktionsland. Eine deutsche Marke, die in der Türkei produziert und in Deutschland verkauft, ist genauso betroffen wie eine bulgarische Marke mit lokaler Produktion und französischem Distributor. Online-Vertrieb über Plattformen oder direct-to-consumer ändert nichts an der Compliance-Pflicht.

4. Die zentralen ESPR-Anforderungen für Textilien

Bis zum delegierten Rechtsakt sind die konkreten Anforderungen nicht final festgelegt. Aus der ESPR selbst, dem Arbeitsplan vom April 2025, der EU-Textilstrategie und den Konsultationsdokumenten lassen sich folgende erwartete Anforderungen ableiten:

Materialanforderungen. Mindestanteile recycelter oder erneuerbarer Fasern, Anforderungen an bestimmte Faserblends aus Recyclingfähigkeitsgründen, Mindeststandards für die Haltbarkeit von Beschichtungen und Färbungen.

Designanforderungen für Reparierbarkeit. Verfügbarkeit von Ersatzteilen (Knöpfe, Reißverschlüsse) für definierte Zeiträume, Reparaturinformationen für Endkonsumenten, Mindesthaltbarkeit von Nähten und Verschlüssen.

Designanforderungen für Recyclingfähigkeit. Bevorzugung von Mono-Material-Konstruktionen, leicht trennbare Komponenten, Anforderungen an verklebte oder verschweißte Verbindungen.

Chemische Compliance. Strengere Anforderungen für besorgniserregende Stoffe, Offenlegung oberhalb des 0,1-Prozent-Schwellenwerts, Mikroplastik-Angaben für Produkte mit hohem Synthetik-Anteil.

Datentransparenz via DPP. Vollständiger Datensatz pro Produkt, abrufbar über einen Datenträger am Produkt — als Referenzrahmen gilt das LGFL DPP Data Framework — 10 Domänen unter vier ESPR-Kategorien der Rechtsgrundlages.

Take-Back- und Recycling-Informationen. Hinweise zu Rücknahmemöglichkeiten und Recyclinginstruktionen für Endkonsumenten und professionelle Sortierer.

Der finale delegierte Rechtsakt wird diese Anforderungen mit konkreten Schwellenwerten, Prüfmethoden und Übergangsfristen versehen. Marken sollten davon ausgehen, dass sich die Anforderungen am ambitionierteren Ende der skizzierten Bandbreite bewegen — Textilien sind als sichtbare Vorreiter-Kategorie der ESPR positioniert.

5. Der Zeitplan: Was wann gilt

18. Juli 2024 — ESPR in Kraft. Die Rahmenverordnung gilt, noch ohne produktspezifische Anforderungen für Textilien.

16. April 2025 — ESPR-Arbeitsplan 2025–2030. Textilien als prioritäre Kategorie bestätigt; Vorbereitungsarbeiten für den delegierten Rechtsakt laufen.

Geschäftsjahr 2025 — Offenlegungspflicht aktiv. Große Unternehmen müssen erstmals offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren (Art. 24 ESPR); erste Berichte 2026, zunächst formfrei.

9. Februar 2026 — Kommission verabschiedet zwei Durchführungsmaßnahmen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 standardisiert das Offenlegungsformat (anwendbar ab 2. März 2027); die delegierte Verordnung legt die Ausnahmen vom Vernichtungsverbot fest (anwendbar ab 19. Juli 2026).

19. Juli 2026 — Vernichtungsverbot für große Unternehmen. Unverkaufte Bekleidung, Accessoires und Schuhe dürfen nicht mehr vernichtet werden, vorbehaltlich der definierten Ausnahmen.

19. Juli 2026 — EU-DPP-Register. Die zentrale technische Infrastruktur für alle Produktpässe wird planmäßig in Betrieb genommen (Art. 13 ESPR).

Ende 2026 — Kommissionsvorschlag möglich. Der Vorschlag für den Textil-Rechtsakt sowie horizontale DPP-Rechtsakte (Datenträger, Identifikatoren, Service-Provider) werden erwartet.

2027 — Delegierter Rechtsakt für Textilien erwartet. Finale Datenanforderungen, Designvorgaben und Schwellenwerte werden veröffentlicht; danach beginnt die Übergangsfrist von voraussichtlich 18 Monaten.

Voraussichtlich ab 2028 — verpflichtende Anwendung. Alle danach in der EU in Verkehr gebrachten Textilprodukte müssen konform sein. Bestandsware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, ist ausgenommen.

19. Juli 2030 — Erweiterung des Vernichtungsverbots und der Offenlegungspflicht auf mittlere Unternehmen.

Bis 2030 — weitere Produktkategorien. Der Arbeitsplan 2025–2030 sieht delegierte Rechtsakte für weitere prioritäre Kategorien vor.

6. Compliance-Risiken bei Nicht-Einhaltung

Die ESPR überlässt die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen den Mitgliedsstaaten (Art. 74), verlangt aber, dass sie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind; der Jahresumsatz des Unternehmens gehört zu den Bemessungskriterien. In Deutschland wird die Überwachung voraussichtlich bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder liegen; die genaue Zuständigkeitsverteilung steht noch nicht fest.

Folgende Risiken bestehen für nicht-konforme Marken:

Bußgelder. Die Höhe legen die Mitgliedsstaaten fest. Zur Einordnung: Die DSGVO als vergleichbar durchsetzungsstarke EU-Regulierung sieht Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Vertriebsstopps und Rückrufe. Behörden können den Verkauf nicht-konformer Produkte stoppen und ausgelieferte Ware zurückrufen lassen — auf Kosten der Marke.

Importkontrollen. Nicht-konforme Produkte aus Drittländern können an der EU-Außengrenze gestoppt werden.

Veröffentlichung. Festgestellte Verstöße können öffentlich gemacht werden — mit erheblichem Reputationsrisiko.

Wettbewerbsdruck. Konforme Marken können nicht-konforme Wettbewerber bei Behörden melden; im deutschen Recht kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hinzu.

Greenwashing-Haftung. Parallel verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) ab dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen ohne Beleg. DPP-verifizierte Daten senken dieses Risiko erheblich; unbelegte Nachhaltigkeitsclaims erhöhen es.

7. Vorbereitungspfad für DACH-Modemarken

Drei Prioritäten für die nächsten 18 Monate:

Priorität 1 — Datenarchitektur aufbauen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche ESPR-relevanten Daten haben Sie heute, in welchem Format, mit welcher Aktualisierungsfrequenz? Eine Readiness-Bewertung gegen das LGFL DPP Data Framework liefert die Baseline. Ein DPP-Readiness-Audit beantwortet diese Frage strukturiert.

Priorität 2 — Designprozess anpassen. Die ESPR wird Designentscheidungen direkt regulieren. Faserblends, die heute zulässig sind, könnten unter künftige Recyclingfähigkeitsanforderungen fallen. Beginnen Sie, Mono-Material-Optionen, Trennbarkeit und Reparaturfähigkeit in den Designprozess kommender Saisons einzubauen.

Priorität 3 — Lieferantennetzwerk strukturieren. Ein erheblicher Teil der ESPR-Daten kommt von Lieferanten. Starten Sie strukturiertes Lieferanten-Onboarding mit klarem Datenanforderungskatalog. Ihre Tier-1-Lieferanten sollten bis Mitte 2027 in der Lage sein, die zentralen Datenfelder in standardisierter Form zu liefern.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ESPR und DPP? +
Die ESPR ist die übergeordnete EU-Verordnung; der Digitale Produktpass (DPP) ist eines ihrer Instrumente. Die ESPR enthält darüber hinaus Designanforderungen, das Vernichtungsverbot, Marktüberwachung und Transparenzpflichten.
Gilt die ESPR für meine Marke, wenn wir nur online verkaufen? +
Ja. Die ESPR gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden — unabhängig vom Vertriebskanal. Online, stationär, Wholesale, D2C und Marktplatz sind gleichermaßen betroffen.
Wir produzieren in der Türkei und verkaufen in Deutschland — sind wir ESPR-pflichtig? +
Ja. Die ESPR gilt unabhängig vom Produktionsland. Der EU-Marktverantwortliche — typischerweise die Marke, die das Produkt einführt — ist compliance-pflichtig.
Welche Bußgelder drohen bei ESPR-Verstößen? +
Die Höhe legen die Mitgliedsstaaten fest; die ESPR verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, der Umsatz gehört zu den Kriterien. Zur Einordnung: Die DSGVO sieht bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Müssen wir auf den delegierten Rechtsakt warten, bevor wir handeln? +
Nein — und es wäre teuer. Der Rechtsakt wird für 2027 erwartet. Marken, die erst dann beginnen, haben effektiv rund 18 Monate, um eine Datenarchitektur für mehrere laufende Saisons aufzubauen — für die meisten zu kurz.
Wer überwacht die ESPR-Compliance in Deutschland? +
Die genaue Zuständigkeit steht noch nicht fest. Voraussichtlich liegt die Überwachung bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Gilt die DPP-Pflicht auch für kleine Modemarken? +
Ja. Der DPP betrifft jedes Textilprodukt auf dem EU-Markt, unabhängig vom Umsatz des Unternehmens. Größenausnahmen gibt es nur beim Vernichtungsverbot.